Fachanwältin für Familienrecht in München

Im Familienrecht klar und umfassend beraten.

Das Familienrecht umfasst insbesondere die Folgen einer Ehe, Trennung oder Scheidung sowie die Rechtsverhältnisse zwischen Verwandten, insbesondere Eltern und Kindern.

Ehevertrag

Zu Beginn einer Ehe ist es oft schwierig über den Fall einer Scheidung zu sprechen. Oft sind hier emotionale Hürden vorhanden. Allerdings sollte man sich bewusst machen, dass eine Ehe nicht nur eine emotionale Angelegenheit ist, sondern eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen nach sich zieht. Die gesetzlichen Regelungen entsprechen häufig nicht der individuellen Situation der Ehepartner. Gerade im Rahmen des Güterrechts ist es oft sinnvoll, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren. Findet man hier zu Beginn der Ehe eine für beide Ehegatten akzeptable individuelle Regelung, kann der hoffentlich nicht eintretende Fall der Trennung meist wesentlich friedlicher gelöst werden.

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Scheidung

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch ein Gericht geschieden werden. Es muss dazu von mindestens einem Ehegatten ein Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang, d.h. es ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Im Regelfall müssen beide Ehegatten bei dem Gerichtstermin dabei sein und werden vom Gericht persönlich angehört.

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Unterhalt

Beim Unterhalt ist zu unterscheiden zwischen Kindesunterhalt und Unterhalt für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten oder die Unterhalt für die getrennt lebende, nichteheliche Mutter.

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Versorgungsausgleich

Im Falle der Ehescheidung werden von Amts wegen, also automatisch durch das Gericht, die Rentenanwartschaften (gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Rentenversicherung usw.) ausgeglichen. Der Ehegatte, der während der Ehe niedrigere Anwartschaften erworben hat, profitiert von dem Versorgungsausgleich.

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Güterrecht

Güterrecht bedeutet die Ordnung der güterrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten, also der sog. Güterstand zwischen Ehegatten.

Nach deutschem Recht ist der gesetzliche Güterstand die Zugewinngemeinschaft.

Daneben gibt es noch Gütertrennung und Gütergemeinschaft.

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Sorgerecht

Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Es beinhaltet die Sorge um die Person des Kindes (Personensorge) und sein Vermögen (Vermögenssorge).

Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Unverheiratete Paare müssen eine Sorgerechtserklärung abgeben, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten. Können sie sich nicht einigen, so besteht mittlerweile im Regelfall ein Anspruch des Vaters, das gemeinsame Sorgerecht übertragen zu bekommen.

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Umgangsrecht

Umgangsrecht bedeutet das Recht, aber auch die Pflicht, desjenigen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, Kontakt mit seinen Kindern zu haben und besteht unabhängig von der Frage des Sorgerechts.

Hier kommt es häufig zu Uneinigkeiten über die Dauer und Häufigkeit der Besuche. Streitig sind aber oft auch nur einzelne wichtige Tage oder Familienfeste wie Weihnachten, Ostern oder Geburtstage.

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Rechtsanwältin Isabell Nachreiner
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