Scheidung

Eine Ehe kann in Deutschland nur durch ein Gericht geschieden werden. Es muss dazu von mindestens einem Ehegatten ein Scheidungsantrag beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Für die Einreichung des Scheidungsantrags besteht Anwaltszwang, d.h. es ist die Vertretung durch einen Rechtsanwalt notwendig. Im Regelfall müssen beide Ehegatten bei dem Gerichtstermin dabei sein und werden vom Gericht persönlich angehört.

Wann kann eine Ehe geschieden werden?

Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Eheleute sie wieder herstellen. Der Ehegatte, der die Scheidung beantragt, muss nachweisen, dass die Ehe gescheitert ist.
Leben die Ehepartner seit mindestens einem Jahr getrennt, so wird gesetzlich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. Eine Trennung kann durch räumliche Trennung erfolgen, ist jedoch auch innerhalb der Ehewohnung möglich.


Nach Ablauf einer 3 jährigen Trennungsdauer wird die Ehe grundsätzlich geschieden. Ausnahmen gibt es hier nur in extremen Ausnahmefällen.

Einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt

Wenn alle mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen, wie Unterhalt, Zugewinnausgleich, usw. geklärt sind, so ist es ausreichend, dass derjenige Ehegatte, der den Scheidungsantrag einreicht, anwaltlich vertreten ist. Der andere Ehegatte kann auch ohne Rechtsanwalt der Scheidung zustimmen.
Dadurch können Kosten reduziert werden.

Onlinescheidung

Eine sog. Onlinescheidung ist in Deutschland nicht möglich. Es ist immer ein Gerichtstermin notwendig, bei dem beide Ehegatten im Regelfall persönlich bei Gericht erscheinen müssen. Ein Ehegatte muss anwaltlich vertreten sein. Wenn mit Onlinescheidung geworben wird, bedeutet dies nur, dass die Angaben zu den persönlichen Daten online übermittelt werden können.

Da eine Scheidung immer mit rechtlichen Folgen für die Ehegatten verbunden ist, ist es mir nicht möglich, einen Scheidungsantrag ohne vorherige Beratung, zumindest telefonisch, über die Folgen einer Ehescheidung einzureichen. Sie können jedoch alle notwendigen Daten und Dokumente (Heiratsurkunde sowie Geburtsurkunde der Kinder) schnell und einfach per e-mail übermitteln.

Die Kosten einer Scheidung richten sich immer nach den gesetzlichen Gebühren, auch eine sog. Onlinescheidung ist nicht günstiger.

Kosten einer Scheidung

Die Kosten für das Scheidungsverfahren sind gesetzlich geregelt und richten Sich nach dem Einkommen der Ehegatten sowie dem vorhandenen Vermögen.

Rechtsanwälte sind verpflichtet, die gesetzlichen Gebühren zu berechnen. Das bedeutet, dass, egal welchen Anwalt Sie beauftragen, immer die gleichen Kosten entstehen. Auch eine sog. Online-Scheidung ist nicht günstiger.

Sind Sie nicht in der Lage, die Kosten des Scheidungsverfahrens zu tragen, können Sie auch Verfahrenskostenhilfe beantragen, die Kosten werden dann – bei Vorliegen der Voraussetzungen – von der Staatskasse übernommen.