Sorgerecht

Sorgerecht ist das Recht und die Pflicht der Eltern für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Es beinhaltet die Sorge um die Person des Kindes (Personensorge) und sein Vermögen (Vermögenssorge).

Verheiratete Eltern haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Unverheiratete Paare müssen eine Sorgerechtserklärung abgeben, um die gemeinsame elterliche Sorge zu erhalten. Können sie sich nicht einigen, so besteht mittlerweile im Regelfall ein Anspruch des Vaters, das gemeinsame Sorgerecht übertragen zu bekommen.

Was bedeutet Sorgerecht?

Sorgerecht bedeutet grundsätzlich das Recht und die Pflicht für ein minderjähriges Kind zu sorgen. Es beinhaltet das Recht, Entscheidung für ein Kind zu treffen. Das elterliche Sorgerecht besteht aus einzelnen Teilen und umfasst u.a.:

  • das Aufenthaltsbestimmungsrecht (das Recht über den Aufenthalt des Kindes, also auch den Wohnsitz bei einem Elternteil zu entscheiden)

  • die Gesundheitsfürsorge

  • die Vermögenssorge

  • das Recht zur Regelung schulischer oder behördlicher Angelegenheiten

Es ist zu entscheiden vom Umgangsrecht.

Sorgerecht bei verheirateten Eltern

Kommt ein Kind während einer Ehe zur Welt, haben die Eltern grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht. Mutter und Vater haben das gleiche Recht Entscheidungen für das Kind zu treffen. Wesentliche Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden.

Sorgerecht bei unverheirateten Eltern

Wird ein Kind geboren und die Eltern sind nicht verheiratet, hat das Sorgerecht ausschließlich die Mutter.

Wollen die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen sie gemeinsam eine sog. Sorgerechtserklärung abgeben.

Gibt die Mutter keine Sorgerechtserklärung ab, so kann der Vater bei Gericht beantragen, dass die elterliche Sorge auf beide Elternteile übertragen wird. Das Gericht muss dem Antrag stattgeben, es sei denn, die gemeinsame elterliche Sorge widerspricht dem Kindeswohl. Dies ist nur in Ausnahmefällen der Fall.

Wie wirkt sich eine Trennung oder Scheidung auf das Sorgerecht aus?

Grundsätzlich wirkt sich eine Trennung oder Scheidung nicht auf das gesetzliche Sorgerecht, bei dem im Regelfall beide Eltern die gemeinsame Sorge für die Kinder haben, aus. Nur, wenn es zu Problemen zwischen den Eltern kommt, ist hierzu eine einvernehmliche, oder wenn diese nicht möglich ist, gerichtliche Regelung notwendig. Eine gerichtliche Übertragung des gesamten Sorgerechts auf einen Elternteil, der dann das alleinige Sorgerecht inne hat, ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Häufiger kommt es zu Regelungen über einen Teilbereich der elterlichen Sorge, wie etwa das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Eine Regelung ist dann notwendig, wenn sich die Eltern nicht einigen können, wo die Kinder nach der Trennung leben sollen. Hier gibt es keinen grundsätzlichen Vorrang der Mutter mehr, das Gericht entscheidet ausschließlich danach, was dem Kindeswohl dient.